Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo)

Die am 1. Juli 1998 in Kraft getretene Baustellenverordnung (BaustellV) hat die europäische Baustellenrichtlinie 92/57/EWG in deutsches Recht umgesetzt.
Hieraus geht hervor, dass der Bauherr als Veranlasser einer Baumaßnahme für die Koordinierung der Sicherheitsmaßnahmen mit verantwortlich ist.
Der Bauherr kann seine Pflichten selbst erfüllen oder einen „Dritten“ dazu beauftragen, d. h. einen „geeigneten Koordinator“ bestellen.

Die Baustellenverordnung unterteilt ein Bauvorhaben in die Planungsphase und die Ausführungsphase.

I. In der Planungsphase hat der Bauherr oder sein „dafür beauftragter Koordinator“


•    die Vorankündigung zu erstellen und zu versenden
•    den SiGe-Plan anzufertigen
•    die Unterlage zu erstellen

Vorankündigung:
Die Vorankündigung einer Baumaßnahme muss spätestens zwei Wochen vor Baubeginn bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde (z. B. Gewerbeaufsicht oder Amt für Arbeitsschutz/Amt für Umweltschutz) eingereicht werden. Das Ausfüllen der Vorankündigung kann vom beauftragten Koordinator erledigt werden. Die Unterschrift ist jedoch immer vom Bauherrn (da dieser der Veranlasser der Baumaßnahme ist) zu erbringen.

Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan:
Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) muss erstellt werden, wenn auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden und besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II BaustellV ausgeführt werden oder alternativ, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden und eine Vorankündigung erstellt werden muss. Die Erstellung des SiGe-Plans ist während der Planung der Bauausführungen zu erarbeiten.

Der SiGePlan ist nach RAB 31 („Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan“) zu erstellen und muss die für die betreffende Baustelle anzuwendenden

 

  • Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen bei der Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber und
  • Maßnahmen zur gemeinsamen Nutzung sicherheitstechnischer Einrichtungen
  • räumliche und zeitliche Arbeitsabläufe
  • gewerkbezogene Gefährdungen


erkennen lassen und besondere Maßnahmen für die besonders gefährlichen Arbeiten (nach Anhang II der BaustellV) enthalten.


Unterlage:

Mit der Unterlage erstellt der Bauherr/Koordinator eine Voraussetzung für die sicherheits- und gesundheitsgerechte Ausführung der späteren Arbeiten an dem Bauvorhaben (z.B. Wartungs- und Revisionsarbeiten, Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten). Damit wird auch eine langfristige, wirtschaftliche Nutzung und Instandhaltung der baulichen Anlage sichergestellt.


Eine Unterlage nach § 3 Abs. 2 BaustellV ist entsprechend RAB 32 („Unterlage für spätere Arbeiten“) zu erstellen, die Anforderungen an Inhalt und Form der Unterlage festlegt.

Welche Bereiche der geforderten Pflichten zu erbringen sind, kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden:

a)    Wenn ein Arbeitgeber beauftragt ist:



b)    Wenn mehrere Arbeitgeber beauftragt sind:


         

II.  In der Ausführungsphase eines Bauvorhabens findet die Arbeit des SiGe-Koordinators überwiegend auf der Baustelle statt.

Die Koordination der Firmen auf der Baustelle wird unter Anwendung von § 4 Arbeitsschutzgesetz durchgeführt. Dabei achtet der Koordinator darauf, dass die beteiligten Gewerke ihren gesetzlichen Arbeitsschutzpflichten nachkommen.


Die Nichtbeachtung des Arbeitsschutzes ist häufig die Grundlage für Unfälle. Letztendlich stellt dies auch ein Risiko für den Bauherrn hinsichtlich Baufortschritt und Haftungsrisiken zwischen den Vertragsparteien dar.


Regelmäßige Besuche auf der Baustelle sind Grundvoraussetzung für eine gute Arbeit des SiGe-Koordinators während der Ausführungsphase eines Bauvorhabens. Die konsequente Dokumentation eventueller Missstände und deren Behebung ist von entscheidender Bedeutung - vor allem dann, wenn z. B. im Nachgang eines Unfalls auf der Baustelle eine juristische Auseinandersetzung zur Klärung von Haftungsfragen angestrengt wird.


Im täglichen Arbeitsleben ist es aber wichtiger, Unfälle durch Kontrolle und Sachkenntnis zu vermeiden und so für einen reibungslosen Arbeitsablauf zu sorgen.

Wir freuen uns, wenn Sie Interesse haben, mit uns zusammen zu arbeiten. Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot für die Durchführung der SiGeKo-Tätigkeiten für Ihre Baumaßnahme.


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